Zeitplan Eröffnung BER 87-115-2014-12

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Wortlaut

Zeitplan
Eröffnung BER
Kleine Anfrage 117
im Landtag
von C.Schulze
Datum: 11. Dezember 2014
Antwort R. Zeeb

Zeitplan für die Eröffnung des Flughafens BER

Laut einem Bericht der MAZ vom 18.11.2014 schließt der Geschäftsführer der Flughafenbetreibergesellschaft FBB, Herr Mehdorn, eine Eröffnung des Großflughafens BER erst im Jahr 2019 nicht aus.

Im gleichen Bericht wird des Finanzminister des Landes Brandenburg und Mitglied im Aufsichtsrat der FBB, Herr Görke, mit den Worten zitiert, eine Eröffnung des BER im Jahr 2017 sei „nicht unrealistisch“.

Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze (Drucksache 5/8428 vom 22.01.2014) laufen die Baugenehmigungen für den BER im Jahr 2016 aus.

Durch die seit 2011 immer wieder verschobene Eröffnung des Flughafens entstehen dem Land fortlaufende Kosten.

Fragen

  1. Wie stellt sich der Zeitplan für die Eröffnung des BER aus Sicht der Landesregierung derzeit dar?
  2. Welche Kosten entstehen monatlich im Rahmen der Nicht-Eröffnung?
  3. Wer kommt für diese Kosten auf, wie werden diese Stillstandskosten finanziert?
  4. Wie soll mit dem Problem der im Jahr 2016 auslaufenden Baugenehmigungen gehändelt werden? Welche rechtlichen Schritte sind geplant um gegebenenfalls auch nach 2016 weiter bauen zu können?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Nach Mitteilung des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) aus der Sitzung vom 12. Dezember 2014 ist der Terminkorridor umfassend in der Sitzung mit der Geschäftsführung diskutiert worden. Die Landesregierung geht daher von einem im Ergebnis der Aufsichtsratssitzung bekannt gegebenen, realistischen Terminkorridor zur Inbetriebnahme im 2. Halbjahr 2017 aus.

Zu Frage 2:

Bis zur Inbetriebnahme entstehen Kosten insbesondere durch den anhaltenden Baustellenbetrieb und zeitabhängige Baukosten. Die Höhe der Kosten ist abhängig von dem Gesamtzeitraum; zudem verringern sie sich, je näher der Inbetriebnahmezeitpunkt rückt. Die FBB hat angekündigt, ihre diesbezüglichen Planungen auf Grundlage der im Dezember 2014 dem Aufsichtsrat vorgestellten zeitlichen Planung für die Inbetriebnahme zu überarbeiten, deshalb liegen derzeit keine aktuellen Angaben vor.

Zu Frage 3:

Diese Kosten fallen unmittelbar bei der FBB an und sind in den weiteren inbetriebnahmerelevanten Mehrkosten enthalten, für die die Geschäftsführung derzeit eine Finanzierungskonzeption erarbeitet. Hierzu ist die FBB von der Gesellschafterversammlung beauftragt, alle in Betracht kommenden Finanzierungsquellen in einer Variantenbetrachtung darzustellen und zu bewerten und vorrangig Finanzierungsquellen außerhalb von Kapitalzuführungen der Gesellschafter in den Blick zu nehmen.

Zu Frage 4:

Diese Frage wird gegenwärtig geprüft.


Originaldokumente

Drucksache 6/383 Antwort

Drucksache 6/279 Anfrage

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