Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern Ausschussantrag 50-105-2017-05

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Wortlaut

Umsetzung des

Schallschutzprogramms verbessern

Antrag im Landtag
von Sonderausschuss BER
Datum: 09. Mai 2017

Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung möge gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) darauf hinwirken,

Antragspunkte

  1. dass grundsätzlich von der materiellen Legalität von Räumen auszugehen ist, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt dem materiellen Bauordnungsrecht entsprochen haben. Darunter fallen auch Räume, die nach der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung nunmehr materiell legal sind.
  2. dass in den Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht vorgelegt werden kann, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gründe entschieden wird, ob das Gebäude Bestandsschutz genießt. Die Anspruchsberechtigten sollen dabei alle vorhandenen Dokumente vorlegen, die auf eine rechtmäßige Nutzung schließen lassen.
  3. dass für die Prüfung von Schallschutzansprüchen für Wohnküchen als schallschutzbedürftiger Wohnraum mindestens die Kriterien Größe der Küche, Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, Einrichtung der Küche, Erkennbarkeit der Art der Nutzung bewertet werden. Nur auf eine Mindestgröße von mindestens 10 m² abzustellen, ist kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal.
  4. dass Lösungen für zertifizierte Außendämmung insbesondere bei kleineren Grundrissen gesucht werden.
  5. dass alle Entschädigungen (ASE-E) mit einem konkreten individuellen Beratungsangebot verbunden werden („aufsuchende Beratung“). Die Beratung soll nicht verpflichtend sein, aber es soll ein konkreter Ansprechpartner benannt werden.


Begründung

Der Sonderausschuss BER hat sich im Rahmen einer Anhörung in seiner 18. und 19. Sitzung am 23. Januar 2017 und 13. Februar 2017 umfassend mit der Umsetzung des Schallschutzprogrammes am Flughafen BER anhand von ausgewählten Fallbeispielen befasst.
Während einer ausführlichen Diskussion im Zusammenhang mit der Auswertung der beschriebenen Anhörung am 20. März 2017 legten die Koalitionsfraktionen (Anlage 1) sowie die CDU-Fraktion (Anlage 2) Anträge vor, in denen die Landesregierung gebeten wird, gegenüber der FBB GmbH darauf hinzuwirken, eine Qualifizierung der Umsetzung des Schallschutzprogrammes zu erreichen.
Im Ergebnis wurde der Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE vom Sonderausschuss BER mehrheitlich angenommen und der Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER zogen im Verlaufe der Beratung ihren gemeinsamen Antrag zurück. Sie sahen teilweise Schnittmengen zum Antrag der Koalitionsfraktionen, bemängelten jedoch andererseits einige inhaltliche Ansätze des Antrages.

Zusatzantrag in der Sitzung

  1. Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE an den Sonderausschuss BER "Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern" vom 20. März 2017
  2. Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion an den Soinderausschuss BER "Vollzugshinweise der Landesregierung zur besseren Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des BER" vom 17. März 2017


Abstimmungsergebnis

  • Der Antragstext wurde mehrheitlich auf den Änderungsantrag von SPD / Die Linke Drucksache 6/6564 geändert.
  • Der Antrag der CDU wurde mehrheitlich abgelehnt.


Originaldokumente

Drucksache 6/6562 Orginalantrag

Drucksache 6/6564 Angenommener Änderungsantrag

Drucksache 6/6584 Abgelehnter Änderungsantrag

Drucksache 6/6562-B Beschluss

Plenarprotokoll 6/45-019

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