Erdgasleitungen 01-115-2001-06

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Wortlaut

Erdgasleitungen
Kleine Anfrage 1151
im Landtag
von C.Schulze
Datum: 19. Juni 2001
Antwort W.Fürniß

Erdgas-Leitungen

Mit Interesse und Erstaunen konnte man in den letzten Wochen zur Kenntnis nehmen, dass der jetzige Flughafen Schönefeld, aber auch das Areal des geplanten Großflughafens BBI, von ErdgasLeitungen umgeben ist.

Fragen

  1. Wie viele Erdgasleitungen verlaufen westlich bis südlich, tangential zu den der jetzt bestehenden Start- und Landebahnen, bitte für jede Leitung die amtliche Bezeichnung angeben?
  2. Welchen Querschnitt haben diesen Leitungen?
  3. Welcher Druck herrscht maximal in den Leitungen?
  4. Wie viele Kubikmeter Erdgas werden dort in Spitzenzeiten pro Tag durchgeleitet?
  5. Welche Wandstärke haben die jeweiligen Leitungen?
  6. Ist bekannt, welchen Belastungen diese Leitungen durch Fremdeinwirkung von außen in Form von N/cm² standhalten?
  7. Aus welchem Material sind die jeweiligen Leitungen?
  8. Welche Abdeckungshöhe haben die Leitungen bzw. wie tief sind sie verlegt?
  9. Welche Schutzmaßnahmen sind für Leitungen vorgesehen?
  10. Wann konkret wurde jede einzelne Leitung gelegt?
  11. Auf der Basis welchen Planungsverfahrens wurde jeweils welche Leitung gelegt?
  12. Wurde beim Planungsverfahren die Nähe des bestehenden Flughafens in irgendeiner Form berücksichtigt, wenn ja, in welcher?
  13. In welcher minimalen Entfernung befinden sich jeweils die Leitungen heute zum Ende der Start- und Landebahn des bestehenden Flughafens?
  14. Sieht die Landesregierung irgendwelche Gefährdungspotenziale, die derzeit von diesen Leitungen im Hinblick auf den bestehenden Flugbetrieb ausgehen?
  15. Wie viele Gasverdichterstationen gehören zu den Leitungen?
  16. Wo konkret befinden sie sich geographisch im Hinblick auf den Flughafen und die Start- und Landebahnen?
  17. Wie viele Ausbläser gehören zu den Leitungen gemäß Frage 1?
  18. Wo konkret befinden sie sich geographisch im Hinblick auf den Flughafen und die Start- und Landebahnen?
  19. Welche Gründe hatte die Landesregierung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Flughafens BBI, auf das Fehlen von Aussagen zu diesen Leitungen hinzuweisen?
  20. Welche Angaben fehlen konkret in den Planfeststellungsunterlagen?
  21. Welche Angaben müssten nach Ansicht der Landesregierung in den Planfeststellungsunterlagen enthalten sein?
  22. Welche Bedeutung misst die Landesregierung diesem Sachverhalt zu?
  23. Wie viele Erdgasleitungen verlaufen nordöstlich bis OstSüd-Ost, tangential zu den der jetzt bestehenden Start- und Landebahnen, bitte für jede Leitung die amtliche Bezeichnung angeben?
  24. Welchen Querschnitt haben diese Leitungen?
  25. Welcher Druck herrscht maximal in den Leitungen?
  26. Wie viele Kubikmeter Erdgas werden dort in Spitzenzeiten pro Tag durchgeleitet?
  27. Welche Wandstärke haben die jeweiligen Leitungen?
  28. Ist bekannt, welchen Belastungen diese Leitungen durch Fremdeinwirkung von außen in Form von N/cm² standhalten?
  29. Aus welchem Material sind die jeweiligen Leitungen?
  30. Welche Abdeckungshöhe haben die Leitungen bzw. wie tief sind sie verlegt?
  31. Welche Schutzmaßnahmen sind für Leitungen vorgesehen?
  32. Wann konkret wurde jede einzelne Leitung gelegt?
  33. Auf der Basis welchen Planungsverfahrens wurde jeweils welche Leitung gelegt?
  34. Wurde beim Planungsverfahren die Nähe des bestehenden Flughafens in irgendeiner Form berücksichtigt, wenn ja, in welcher?
  35. In welcher minimalen Entfernung befinden sich jeweils die Leitungen heute zum Ende der Start- und Landebahn des bestehenden Flughafens?
  36. Sieht die Landesregierung irgendwelche Gefährdungspotenziale, die derzeit von diesen Leitungen im Hinblick auf den bestehenden Flugbetrieb ausgehen?
  37. Wie viele Gasverdichterstationen gehören zu den Leitungen?
  38. Wo konkret befinden sie sich geographisch im Hinblick auf den Flughafen und die Start- und Landebahnen?
  39. Wie viele Ausbläser gehören zu den Leitungen gemäß Frage 23?
  40. Wo konkret befinden sie sich geographisch im Hinblick auf den Flughafen und die Start- und Landebahnen?
  41. Welche Gründe hatte die Landesregierung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Flughafens BBI, auf das Fehlen von Aussagen zu diesen Leitungen hinzuweisen?
  42. Welche Angaben fehlen konkret in den Planfeststellungsunterlagen?
  43. Welche Angaben müssten nach Ansicht der Landesregierung in den Planfeststellungsunterlagen enthalten sein?
  44. Welche Bedeutung misst die Landesregierung diesem Sachverhalt zu?
  45. Seit wann ist der Landesregierung der Sachverhalt der Erdgasleitungen bekannt?
  46. Welches Ministerium war für die Trassengenehmigungen zuständig?
  47. Wurde die im MSWV zuständige Abteilung über die Erdgasleitungen umgehend informiert, wenn ja, wann?
  48. Wurden die Fakten des Flughafens bei der Trassengenehmigung erörtert und besondere Maßnahmen erwogen und/oder beauflagt?
  49. Wurden die Fakten der Erdgasleitungen bei der Betriebsgenehmigung und Betriebsführung in den vergangenen Jahren in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt, wenn ja, in welcher?
  50. Welche internationalen Vorschriften gibt es für Erdgasleitungen im Umfeld von Flughäfen?
  51. Was sind die Schlussfolgerungen?
  52. Welche nationalen Vorschriften gibt es für Erdgasleitungen im Umfeld von Flughäfen?
  53. Was sind die Schlussfolgerungen?
  54. Welche konkreten Unterlagen hatte die für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Schönefeld zuständige Behörde zur Beurteilung dieser Sachverhalte, zu welchem Zeitpunkt, in den Akten?
  55. Welche Gutachten wurden zu DDR-Zeiten gemacht, was waren die Ergebnisse?
  56. Welche Gutachten, und wenn, wann, wurden nach dem 03.10.1990 in Auftrag gegeben, erstellt und der Regierung zugeleitet?
  57. Was waren die Schlussfolgerungen?
  58. Welche Sicherheitsvorschriften und konkreten Schutzmaßnahmen werden an anderen Flughäfenstandorten in Deutschland in solchen Fällen getroffen?
  59. Wenn die Leitungen umgelegt werden sollen oder müssen, wer muss das bezahlen?
  60. Welche Kosten würden entstehen (Bitte für jede einzelne Leitung zuzüglich Equipment, Verdichter, Ausbläser), wenn die Leitungen umgelegt werden müssen?
  61. Welche weiteren Infrastruktur-Einrichtungen (Autobahn, Bundesstraßen, Eisenbahn, Stromtrassen) gehen in welcher Entfernung an den Erdgasleitungen vorbei?
  62. Entspricht es den Tatsachen, dass der BVBB e. V. sich bezüglich der offenen Fragen der Erdgasleitungen an die Landesregierung gewandt hat?
  63. Was wurde gefragt (Wortlaut)?
  64. An wen?
  65. Wer ist zuständig?
  66. Wer hat den Sachverhalt bearbeitet?
  67. Wer hat dem BVBB e. V. geantwortet?
  68. Wer hat unterschrieben?
  69. Welche Antwort hat es konkret im Wortlaut gegeben?
  70. Wie, auf welcher Sach- und Faktenlage wurde begründet?
  71. Entspricht es den Tatsachen, dass der BVBB e. V. Akteneinsicht haben wollte?
  72. Kann es sein, dass bei der Akteneinsicht irgendwelche Unterlagen, die in die Akten hineingehört hätten, und die vorhanden waren, nicht darin waren?
  73. Ist es richtig, dass am gleichen Tag der Antwort an den BVBB e. V. eine Anfrage bei der GASAG zur Einschätzung der Gefährdung, der Sach- und Rechtslage gestellt wurde?
  74. Von wem wurde diese Anfrage an die GASAG veranlasst?
  75. Wer hat sie informiert?
  76. Was beinhaltete sie im Wortlaut?
  77. Wer hat sie unterschrieben?
  78. Welche Funktion hat dieser Mitarbeiter innerhalb des MSWV?
  79. Welche Rolle und Funktion hat dieser Mitarbeiter im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens?
  80. Wie bewertet die Landesregierung einerseits die Antwort an den BVBB e. V. und die zeitgleiche Anfrage bei der GASAG?
  81. Entspricht es den Tatsachen, dass das Anschreiben an die GASAG zum Zeitpunkt der Akteneinsicht des BVBB e. V. nicht bei der Akte war?
  82. Auf welche fachlichen Unterlagen, Stellungnahmen, Untersuchungen oder Fachgutachten stützt sich die Landesregierung bei der Aussage in der Antwort an den BVBB e. V. bezüglich der Rolle der Bedeutung der Erdgasleitungen im Hinblick auf den Flughafenbetrieb?
  83. In welcher Höhe überfliegen Flugzeuge jetzt die Erdgasleitungen?
  84. Da die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage verlautbarte, dass das Ausblasen von Erdgas kein Problem sei, da Vorwarnzeiten bestehen und der Tower informiert würde, stellt sich die Frage, ob das Abblassen manuell und gezielt erfolgt oder ob es automatisch und nicht steuerbar erfolgt?
  85. Kann die Landesregierung abschätzen, was passiert, wenn derzeit ein Flugzeug auf die Leitungen fällt oder über die Start- und Landebahn hinausschießt und die Verdichterstationen erwischt?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Westlich bis südlich zu den bestehenden Landebahnen verlaufen fünf Erdgasleitungen. Außerdem bestehen Ortsgasversorgungsnetze in den dort befindlichen Gemeinden. Für Gasleitungen werden keine amtlichen Bezeichnungen vergeben.

Zu Frage 2 bis 9:

Hier handelt es sich um betriebsinterne Angaben, die von den Behörden nicht ohne Genehmigung der Unternehmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu Frage 10:

Eine Leitung wurde vor dem 03.10.1990 errichtet, die anderen Leitungen nach dem 03.10.1990

Zu Frage 11:

Die Leitung, die vor dem 03.10.1990 errichtet wurde, ist nach DDR-Recht genehmigt worden. Nach dem 03.10.1990 kommen das Energierecht, das Naturschutzrecht und das Raumordnungsrecht zur Anwendung.

Zu Frage 12:

Die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer mussten berücksichtigt werden. Für weitergehende Berücksichtigungen kann in Abhängigkeit von der zu verlegenden Leitung das Raumordnungsrecht Anwendung finden.

Zu Frage 13:

Im westlichen Bereich führt die nächst gelegene Leitung am Flughafenzaun vor Kopf der Südbahn entlang. Bis zur Schwelle der Südbahn beträgt die Entfernung ca. 700 m.

Zu Frage 14:

nein

Zu Frage 15:

keine

Zu Frage 16:

Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

Zu Frage 17 und 18:

Es gibt keine Ausbläser an den Leitungen.

Zu Frage 19:

Es ist Sinn des Planfeststellungsverfahrens, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, möglicherweise nicht berücksichtigte Umstände aufzuzeigen.

Zu Frage 20 bis 22:

Es ist Aufgabe des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens BerlinSchönefeld, den Inhalt der Planfeststellungsunterlagen zu prüfen und zu bewerten. Das Ergebnis wird die Planfeststellungsbehörde in ihrer Entscheidung zum Ausbauantrag aufzeigen.

Zu Frage 23:

Nordöstlich bis Ost-Süd-Ost zu den bestehenden Landebahnen verlaufen acht Erdgasleitungen. Außerdem bestehen Ortsgasversorgungsnetze in den dort befindlichen Gemeinden. Amtliche Bezeichnungen werden für Gasleitungen nicht vergeben.

Zu Frage 24 bis 31:

Hier handelt es sich um betriebsinterne Angaben, die von den Behörden nicht ohne Genehmigung der Unternehmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu Frage 32:

Drei Leitungen wurden vor dem 03.10.1990 errichtet, die anderen nach dem 03.10.1990.

Zu Frage 33:

Die Leitungen, die vor dem 03.10.1990 errichtet wurden, sind nach DDR-Recht genehmigt worden. Nach dem 03.10.1990 kommen das Energierecht, das Naturschutzrecht und das Raumordnungsrecht zur Anwendung.

Zu Frage 34:

Bezüglich der Gasübernahmestation Waltersdorf wurde eine gutachtliche Betrachtung des Ausbläsers vorgenommen, um eventuelle Beeinträchtigungen des Flugverkehrs auszuschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Zu Frage 35:

Im östlichen Bereich führt die nächst gelegene Gashochdruckleitung am Rand des Ortsteils Bohnsdorf vor dem Kopf der Nordbahn entlang des Flughafenzauns. Die Entfernung zur Schwelle dieser Bahn beträgt ca. 350 m. Die geringste Entfernung des überflogenen Bereichs dieser Leitung, die südlich parallel zur Ortsteilgrenze Bohnsdorf verläuft, zur Schwelle der Südbahn beträgt ca. 2.800 m

Zu Frage 36:

nein

Zu Frage 377:

keine

Zu Frage 38:

Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.

Zu Frage 39:

Ein Ausbläser mit vier gebündelten Einzelausblasrohren in der Erdgasübernahmestation Waltersdorf.

Zu Frage 40:

Der Ausbläser der Erdgasübernahmestation Waltersdorf befindet sich südlich der Anfluggrundlinie der Südbahn. Fällt man das Lot, so ergibt sich eine seitliche Entfernung von ca. 950 m, während die der Schwelle zu dem Schnittpunkt auf der Anfluggrundlinie ca. 2.450 m beträgt.

Zu Frage 41:

Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen

Zu Frage 42 bis 44:

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 22 verwiesen

Zu Frage 45:

Seit Übernahme der Regierungstätigkeit nach 1990 bzw. seit Antragstellung für die Errichtung der Leitungen.

Zu Frage 46:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung und das Ministerium für Wirtschaft für Gashochdruckleitungen.

Zu Frage 47:

Gemäß §§ 12 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist eine Beteiligung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr nur vorgesehen, sofern ein Luftfahrthindernis errichtet wird und ist ansonsten nicht erforderlich.

Zu Frage 48:

Ja. Bezüglich der Erdgasübernahmestation Waltersdorf besteht eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betreiber und der Flugsicherung.

Zu Frage 49:

Nein, kein gesetzliches Erfordernis und nach den anerkannten Regeln der Technik keine Notwendigkeit.

Zu Frage 50:

keine

Zu Frage 51:

Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.

Zu Frage 52:

Für die Errichtung und den Betrieb von Gasanlagen der öffentlichen Gasversorgung gilt das Energiewirtschaftsgesetz und damit das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).

Zu Frage 53:

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Gasanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Wird das DVGW-Regelwerk eingehalten wird unterstellt, dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden.

Zu Frage 54:

Die im Rahmen der Hindernisprüfung gem. §§ 12 ff. LuftVG erforderlichen Unterlagen lagen dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vor.

Zu Frage 55:

Das Institut für Bergbausicherheit hat am 12.12.1986 ein Gutachten zu "Gasexplosionsgefährdungszonen um Entspannungseinrichtungen" im Auftrag des VEB Energiekombinat Berlin vorgelegt. Danach besteht bei dem untersuchten Durchmesser des Ausbläsers und der Druckstufe für eine Überflughöhe von > 50 m beim Entspannen aus Sicht der Gasexplosionsgefährdung keine Gefährdung des Flugverkehrs.

Zu Frage 56:

Die Ruhrgas AG hat 1992 im Auftrag der Bundesanstalt für Flugsicherung mögliche Beeinträchtigungen des Flugverkehrs durch Gasausblasungen für firmeneigene Anlagen untersucht. v

Zu Frage 57:

Die in den neuen Bundesländern übliche vertikale Schutzdistanz von 1000 ft über Grund ist ausreichend. Die Einführung einer horizontalen Schutzdistanz von z. B. 150 m würde noch die Seitenablenkung des Gasstrahls im denkbaren Extremfall abdecken und ist nicht schädlich, jedoch im Hinblick auf einen Schutz des Luftverkehrs auch nicht notwendig.

Zu Frage 58:

Es werden von der Flugsicherung ebenfalls Schutzzonen um Gasausbläser eingerichtet und erforderlichenfalls Betriebsabsprachen getroffen.

Zu Frage 59:

Der Verursacher.

Zu Frage 6:

Es liegen keine Kostenschätzungen vor.

Zu Frage 61:

Bei der Planung von Infrastruktureinrichtungen werden in der Regel Trassen gebündelt, um möglichst wenig den weiten Raum durch neue Trassen zu zerschneiden. Dies wurde auch im Umfeld des Flughafens berücksichtigt.

Zu Frage 62 bis 70:

Mit e-mail vom 9. Januar 2001 hat sich der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB e. V.) an das Ministerium für Wirtschaft mit Fragen zu dem Themenkomplex gewandt und unter Berufung auf das Akteneinsichtsrecht um Überlassung von Unterlagen gebeten. Bezüglich der in der e-mail enthaltenen Fragen hat das Ministerium für Wirtschaft dem BVBB e. V. am 13. Februar 2001, bezüglich des Akteneinsichtsbegehrens hat das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr dem BVBB am 5. März 2001 geantwortet. Soweit es um die Wiedergabe von Aktenbestandteilen im Wortlaut geht, wird auf das Recht zur Akteneinsicht aus Art. 56 Abs. 3 Bbg. Verf. hingewiesen.

Zu Frage 71 bis 82:

Dem BVBB e.V. wurde im Zusammenhang mit seiner Anfrage beim Ministerium für Wirtschaft auch Akteneinsicht in Vorgänge zum Flughafen Berlin-Schönefeld vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr angeboten, er hat das Angebot jedoch nicht wahrgenommen.
Dagegen haben sich Anwohner des Flughafens im Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr gemeldet, Akteneinsicht beantragt und erhalten sowie einen Antrag auf sofortigen Widerruf des Flugbetriebs gestellt. Der Antrag ist noch nicht abschließend beschieden. Die Anwohner haben außerdem einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gestellt, über den ebenfalls noch nicht entschieden wurde.
Im Übrigen können die Fragen mit Rücksicht auf das noch laufende Verwaltungsverfahren und das beim Oberverwaltungsgericht anhängige Eilverfahren ohne Verletzung schutzwürdiger Belange der Beteiligten im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht beantwortet werden.

Zu Frage 83:

Wegen der verschiedenen Flugzeugtypen und Beladungen sowie der unterschiedlichen Lage der Gasleitungen lässt sich diese Frage nicht konkret beantworten. In unmittelbarer Landebahnnähe ist bei Anflügen mit Überflughöhen bis zu 30 m zu rechnen.

Zu Frage 84:

Das Abblasen des Gases erfolgt nicht automatisch, sondern wird kontrolliert eingeleitet

Zu Frage 85:

Einen Unfall mit einer Gasanlage hat es nicht gegeben. Eine Verdichterstation ist nicht

vorhanden.

Originaldokumente

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