ASE Voraussetzung Sanierung Nordbahn 53-111-2014-12

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Wortlaut

ASE als Voraussetzung für
die Sanierung der Nord-Bahn
Kleine Anfrage 100
im Landtag
von T.Fischer
Datum: 04. Dezember 2014
Antwort Fr. K.Schneider

Flughafen BER - Anspruchsermittlungen als Voraussetzung für die Sanierung der Nord-Bahn

Der Pressemitteilung der FBB vom 30. September 2014 ist zu entnehmen, dass mit Blick auf die angedachte Sanierung der Nord-Bahn am Flughafen BER und die damit verbundene Umstellung des Flugbetriebes auf die Süd-Bahn die Flughafengesellschaft an rund 3.000 der über 4.000 Betroffenen Anspruchsermittlungen für den Schallschutz versendet hat. In den übrigen rund 1.300 Fällen liegen noch keine Anspruchsermittlungen vor. Dies kann unterschiedlichste Gründe haben. Trotzdem soll wohl die Sanierung bereits ab Mai 2015 beginnen.

Fragen

  1. Wie viele Anspruchsermittlungen sind mit Stand 30. November 2014 verschickt worden?
  2. Wie ist der Bearbeitungsstand aufgelistet nach betroffenen Orten bzw. PLZ?
  3. Wie viele Beschwerden liegen zu den versendeten Anspruchsermittlungen vor?
  4. Welche Beanstandungen (Beanstandungsgründe) werden in den Beschwerden angesprochen?
  5. Gibt es aktuell ein Prozessmanagement bzw. ein Qualitätsmanagement hinsichtlich der Korrektur der fehlerhaften Anspruchsermittlungen?
    a.) Wenn ja, seit wann?
    b.) Wenn nein, plant die Landesregierung ein solches Instrument einzusetzen?
  6. Wie erklärt sich, dass in rund 1.300 Fällen den Betroffenen noch keine Anspruchsermittlungen vorliegen?
  7. Was wird seitens der FBB unternommen, damit die fehlenden Anspruchsermittlungen noch versendet werden können?
  8. Gibt es bereits eine Aktualisierung der Baukonzessionsverträge (BKV)?

Antworten

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Laut Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wurden Anspruchsermittlungen für 3.743 Wohneinheiten im Tagschutzgebiet und für 6.956 Wohneinheiten im Nachtschutzgebiet an die Anspruchsberechtigten versandt.

Zu Frage 2:

Laut Auskunft der FBB stellt sich die Verteilung der versandten Anspruchsermittlun-gen für das Tagschutzgebiet auf die betroffenen Orte mit Stand 30.11.2014 wie folgt dar:
Ortslage Tagschutzgebiet Gesamt
Blankenfelde    2.031 WE
Dahlewitz 232 WE
Eichwalde 238 WE
Mahlow 45 WE
Schmöckwitz 396 WE
Schönefeld 286 WE
Schulzendorf 515 WE

Zu Frage 3:

Laut Auskunft der FBB liegen dort aktuell 517 Beschwerden vor.
Bei der zuständigen Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde, der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), lagen mit Stand 10.12.2014 108 Beschwerden vor. Darunter fallen Beschwerden, die ursprünglich gegenüber der FBB erhoben wurden und der LuBB zur Kenntnis gegeben wurden sowie Beschwerden, die originär an die LuBB gerichtet waren und von dieser zuständigkeitshalber an die FBB weitergeleitet wurden.

Zu Frage 4:

Laut Auskunft der FBB beinhalten die dort vorliegenden Beschwerden sowohl allgemeine Themen zum Verfahren, wie z.B. Beschwerden gegen das Schallschutzprogramm, die Flughafengesellschaft und den falschen Standort des BER, als auch konkrete Beschwerden zur Vorgehensweise der Ingenieure oder zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung.
In den der LuBB bekannten Beschwerden werden unter anderem die folgenden Themen angesprochen:
  • Planung der Belüftungseinrichtungen (Anwendung der DIN 1946-6)
  • Schalltechnische Eignung einzelner Bauteile (Innendämmung oder Außendämmung, Schalldämmmaße bestimmter Bauteile und deren Nachweis, DIN 4109)
  • Fehlende oder unzureichenden Berücksichtigung einzelner Räume (z.B. Wohn/Schlafräume, Deckenhöhen, Wohnküchen, Wintergärten)
  • Verwendung der neuen Flugrouten für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes
  • Kritik an der Rechtsposition der Betroffenen als Auftraggeber (Kostentra-gungspflicht für Nebenkosten, Haftungsrisiko für Bauleistungen beim Antrag-steller etc.)

Zu Frage 5:

Die Beschwerden gegen Anspruchsermittlungen werden seit August 2014 von der FBB systematisch erfasst. Die FBB hat die notwendigen Schritte eingeleitet, um das Beschwerdemanagement deutlich zu erweitern. Bei begründeten Beschwerden wird durch die FBB eine Überarbeitung der Anspruchsermittlung vorgenommen.
Darüber hinaus können die Anspruchsberechtigten auch eine vom Flughafen unabhängige professionelle Schallschutzberatung in Anspruch nehmen, die mit finanzieller Unterstützung durch das MIL vom Landkreis Teltow-Fläming vorgehalten wird. Das Bürgerberatungszentrum für die Flughafenregion befindet sich in der Mittelstraße 11 in 12529 Schönefeld. Es kann auch per Telefon: (030) 6341079-00 oder Fax: (030) 6341079-29 Kontakt aufgenommen werden.

Zu Frage 6:

Laut Auskunft der FBB war es u.a. aus den nachfolgend genannten Gründen nicht möglich, Anträge auf Schallschutz abschließend zu bearbeiten:
  • Auf Wunsch des Antragstellers wurde die Bearbeitung zurückgestellt.
  • Die Bearbeitung wurde aufgrund eines Eigentümerwechsels unterbrochen.
  • Es wurde keine Anspruchsermittlung erstellt, da es sich um Grundstücke mit Gebäuden ohne Wohnnutzung oder ganz ohne Bebauung handelt.
  • Fehlende Mitwirkung des Eigentümers. Antragsteller hat z.B. auf Telefonate und Schreiben zur Terminvereinbarung für die Bestandsaufnahme nicht reagiert.
  • Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen z.B. wegen eines Gewerbeobjektes ohne Anspruch.
  • Fehlende Anträge von Eigentümergemeinschaften.
  • Der Antragsteller lehnt die Erstellung einer schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung durch die FBB ab.
  • Der Antragsteller hat sich für die Erstellung einer Verkehrswertermittlung durch einen eigenen Gutachter entschieden und das Fremdgutachten liegt noch nicht vor.
  • Im Ergebnis der Lärmberechnung mit den abknickenden Flugrouten sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Zu Frage 7:

Laut Auskunft der FBB erfolgt die Weiterbearbeitung gestellter Anträge sobald dies möglich ist, bei fehlenden Unterlagen etwa, wenn diese vorliegen.
Darüber führt die FBB in allen betroffenen Orten Informationsveranstaltungen durch, um u.a. auch solche Anspruchsberechtigten namentlich einzuladen, die notwendige Schritte der Antragsbearbeitung wie z.B. die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung ablehnen. So haben die Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, sich über die Vorgehensweise der FBB zu informieren und offene Fragen in einem Gespräch mit den verschiedenen Ansprechpartnern vor Ort zu klären.

Zu Frage 8:

Laut Auskunft der FBB werden neue Baukonzessionsrahmenverträge nicht angestrebt.
Die FBB beabsichtigt zukünftig für die Ermittlung der Kosten von Schallschutzmaßnahmen ein Standard-Leistungsverzeichnis zugrunde zu legen. Ein solches wird derzeit auf der Grundlage des bisherigen, in den Baukonzessionsverträgen enthaltenen Rahmen-Leistungsverzeichnisses erarbeitet. Auf der Grundlage des Standard-Leistungsverzeichnisses kann sich dann jeder Baubetrieb an der Umsetzung der bau-lichen Schallschutzmaßnahmen beteiligen.

Originaldokumente

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