Kategorie:Planfeststellung

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Die Planfeststellung ist das Ergebnis eines in der Bundesrepublik Deutschland in den gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.

Der Verwaltungsakt für den BER wird im

Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004, AZ.: 44/1-6441/1/101 und einen

Planergänzungsbeschluss – Lärmschutzkonzept BBI vom 20.10.2009, AZ.: 44-6441/1/114, definieret.

Die Ordnungszahl lautet 20.

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