Kategorie:ABB
Das Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin - Brandenburg (ABB) ist ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Es wendet sich gegen den durch den Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) verursachten Fluglärm und die durch den Flugverkehr verursachten gesundheitsschädlichen Folgen. Die Mitglieder sind der Auffassung, dass Schönefeld für einen Flughafenneubau der falsche Standort war und ist. Deswegen darf der Flughafen BER nur so betrieben werden, wie er geplant und genehmigt worden ist, insbesondere darf er wegen seiner unmittelbaren Stadtnähe nicht zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut werden. Zum Schutze der unmittelbar angrenzenden Wohnbevölkerung und aller Menschen in Berlin und Brandenburg muss ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr gelten.
Sie finden die Webseite unter http://www.abb-ber.de/
Die Ordnungzahl lautet 701
Die Forderungen des ABB
- Für den BER Schönefeld muss ein uneingeschränktes Nachtflugverbot für Flüge von 22:00 bis 06:00 Uhr festgeschrieben werden
- Wenn der Wirtschaftsstandort Berlin/Brandenburg tatsächlich ein internationales Flughafen-Drehkreuz benötigt, mögen die Landesregierungen und der Bund einen hierfür geeigneten, zusätzlichen Standort finden und schnellstmöglich die entsprechenden Planungen dafür veranlassen. Wegen der vorherrschenden Windrichtungen darf dieser Flughafen nicht westlich oder östlich Berlins liegen, sondern er muss deutlich südlich von Berlin außerhalb des Autobahnringes liegen
- Der BER Schönefeld darf nur so betrieben werden, wie er genehmigt wurde. Die Anzahl der Umsteigepassagiere muss auf maximal 10 Prozent am Gesamt- Passagieraufkommen beschränkt bleiben. Frequenz, Destinationen- und Flugroutenmix und Betriebsverfahren müssen so festgelegt werden, dass lediglich der Flugbedarf von Berlin und Brandenburg gedeckt wird. Der BER muss ein mittelgroßer Flughafen für die Region bleiben. Ein internationales Drehkreuz ist an diesem Standort nicht möglich. Dies muss in der Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm/Staatsvertrag) verbindlich festgeschrieben werden
- Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den durch die Planfeststellung und das Bundesverwaltungsgericht festgelegten Schutz- und Entschädigungszonen leben, müssen noch vor Betriebsbeginn umfassenden Schallschutz nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erhalten. Die Entschädigungszahlungen müssen sich an einem Konzept eines Gesamtverlustes orientieren (Gesamtverlust = materieller und immaterieller Schaden). Den Schwerbetroffenen ist die Umsiedlung in von Fluglärm freie Regionen zu ermöglichen
- Transparenz aller Vorgänge in und um den Flughafen, inklusive der entstandenen und noch zu erwartenden Kosten
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Siehe auch:
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V.
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