Ist der Eröffnungstermin des BER Betriebsgeheimnis? 87-014-2019-04

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Wortlaut

Ist Eröffnungstermin des

BER Betriebsgeheimnis?

Schriftliche Anfrage
im Abgeordnetenhaus
von M.Urbatsch

H.Moritz

Datum: 11. April 2019
Antwort: Dr.M.Sudhof

Ist der Eröffnungstermin des BER Betriebsgeheimnis?

Mit der Schriftlichen Anfrage vom 01.03.2019 ( Drs. 18/18 074) haben wir nach der erfolgreichen Freigabe der Sprinkleranlage, der Entrauchungsanlage, der Brandmeldeanlage im Fluggastterminal, der Kabelgewerke und des Fluggastterminals am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) gefragt. Diese Fragen wurden mit Hinweis auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB nicht beantwortet

Fragen

  1. Mit welcher Begründung hat die FBB GmbH diese Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft?
  2. Teilt der Senat diese Einschätzung?
  3. Wurde bei der Beurteilung durch den Senat berücksichtigt, dass die Terminleisten zu den Freigaben der verschiedenen Anlagengruppen in der Vergangenheit regelmäßig im Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und -controlling des Abgeordnetenhauses und im Sonderausschuss BER im Landtag Brandenburg in öffentlicher Sitzung dargestellt und erörtert wurden?
  4. Unterliegen die Termine der Freigabe der verschiedenen Anlagen nur dann dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, wenn bereits genannte Termine nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können?
  5. Zur leichteren Auffindung der Fragen aus der schriftlichen Anfrage Drs. 18/18074 haben wir sie nachfolgend noch einmal aufgeführt mit der Bitte um Beantwortung:
    1. Ist am BER der erfolgreiche (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 04.01. (Sprinkleranlage) durch den übergeordneten Sachverständigen bereits erfolgt? Wenn ja, wann (bitte konkretes Datum)? Wenn nein, wann wird der erfolgreiche Abschluss der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung dieser Anlagengruppe erwartet? Bitte konkreten Monat angeben
    2. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe 03.04 (übergeordnete sicherheitsgerichtete speicherprogrammierbare Steuerung (ÜSSPS) – Entrauchungsanlage) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben
    3. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 05.1 (Brandmeldeanlage im Fluggastterminal „FGT“) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben
    4. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung der Anlagengruppe AG 06 Kabelgewerke (SSV u. SiBel) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben.
    5. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Main-Pier-Nord und Main-Pier-Süd durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben.
    6. Wann wird der erfolgreiche Abschluss (d.h. es müssen keine weiteren Nachbesserungsarbeiten oder Nachprüfungen durchgeführt werden) der Anlagenfreigabe und der Nachprüfung des Fluggastterminals (FGT) durch den übergeordneten Sachverständigen erwartet? Bitte konkreten Monat angeben.


Antworten

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen.

Zu Frage 1 und 4:

Der Senat hat die von der FBB zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18074 zur Verfügung gestellten Informationen vollumfänglich veröffentlicht. Darüber hinausgehende detaillierte Angaben unterliegen indes dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Unternehmens und können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht bekannt gegeben werden. Dies liegt darin begründet, dass für Termine zur Freigabe der Anlagen stets Entscheidungen der zuständigen Behörden des Landes Brandenburg vorgreiflich sind. Eine Veröffentlichung dieser Termine könnte, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden erfolgen. Soweit in öffentlichen Sitzungen von Seiten der FBB teilweise diesbezügliche Einschätzungen thematisiert worden sein sollten, geht der Senat davon aus, dass hiervon weder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens noch die Rechte Dritter betroffen waren.

Zu Frage 5 bis 5.6:

Siehe Antwort des Senats zu den Fragen 1 bis 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18074.

Originaldokumente

Drucksache 18/18579

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